Aufgrund fortbestehender Beschwerden im rechten Arm meldete sich der Beschwerdeführer am 18. Dezember 2020 bei der Beschwerdegegnerin zur Früherfassung und auf deren Anraten hin am 21. Januar 2021 zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin verschiedene Abklärungen in beruflicher und medizinischer Hinsicht, in deren Rahmen sie unter anderem die Akten des Krankentaggeldversicherers beizog.