1. Der 1971 geborene Beschwerdeführer erlitt am 7. August 2020 einen Herzinfarkt. Es erfolgte eine Herzkatheteruntersuchung über den rechten Armzugang, in deren Folge es zu einer Blutung des Unterarms und der Ausbildung eines Kompartmentsyndroms kam, welches am 8. August 2020 operativ behandelt wurde. Aufgrund fortbestehender Beschwerden im rechten Arm meldete sich der Beschwerdeführer am 18. Dezember 2020 bei der Beschwerdegegnerin zur Früherfassung und auf deren Anraten hin am 21. Januar 2021 zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an.