5.3. Auch die diversen medizinischen Berichte, auf die sich die Beschwerdeführerin beruft (vgl. Beschwerde S. 6), lassen nicht auf eine wesentliche Verschlechterung deren Gesundheitszustandes seit der Rentenzusprache schliessen. So setzte sich RAD-Arzt Dr. med. C._____, Facharzt für Rheumatologie, in seiner Stellungnahme vom 15. April 2023 eingehend mit den nach dem SMAB-Gutachten ergangenen Berichten (vgl. VB 259; 260; 262) auseinander (vgl. VB 263 S. 6 f.) und gelangte mit überzeugender Begründung zum Schluss, dass seit der Begutachtung keine relevante Verschlechterung eingetreten sei (vgl. VB 263 S. 7).