1. Systemischer Lupus erythematodes (…)". Die weiteren gestellten Diagnosen seien ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit (VB 236.1 S. 6). Die Gutachter hielten fest, aktuell lasse sich ein seit der letzten Begutachtung unveränderter Gesundheitszustand feststellen. Seit Dezember 2019 habe die Beschwerdeführerin einen Lupusschub erlitten sowie eine Meningitis; beide Male sei eine Hospitalisation notwendig geworden. Im April 2022 sei schliesslich eine komplikationslose bariatrische Operation durchgeführt worden. Die Beschwerdeführerin sei weiterhin einzig in rheumatischer Hinsicht dauerhaft eingeschränkt.