2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 23. Juni 2023 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und lic. iur. Markus Trottmann, Rechtsanwalt, Basel, zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: