2. Eventualiter sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und es sei der Fall an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, damit diese nach Massgabe der versicherungsgerichtlichen Vorgaben weitere Abklärungen vornehme und alsdann neu entscheide. 3. Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Prozessführung mit dem Unterzeichneten als unentgeltlichem Prozessbeistand zu bewilligen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich MWST." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 21. Juni 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.