2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 18. April 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 20. Mai 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und es sei der Beschwerdeführerin ab 01.02.2021 (Revisionsgesuch vom 16.02.2021) -3- eine der veränderten Situation entsprechende höhere Rente, mindestens jedoch eine halbe IV-Rente zuzusprechen.