1.3. Mit Schreiben vom 16. Februar 2021 meldete die Beschwerdeführerin der Beschwerdegegnerin eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes und ersuchte diese darum, "eine neue Beurteilung" vorzunehmen. Auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) veranlasste die Beschwerdegegnerin in der Folge eine Verlaufsbegutachtung bei der SMAB (Gutachten vom 11. Juli 2022) und führte daraufhin erneut eine Abklärung der Leistungsfähigkeit im Haushaltsbereich an Ort und Stelle durch. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sowie Rücksprache mit dem RAD wies sie das Gesuch um Erhöhung der Rente mit Verfügung vom 18. April 2023 ab.