Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die 1990 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 13. Dezember 2013 (Datum Posteingang) aufgrund einer Systemerkrankung bei der damals zuständigen Sozialversicherungsanstalt des Kantons Bern, IV-Stelle (IV-Stelle Bern), zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach entsprechenden Abklärungen (namentlich rheumatologische Begutachtung sowie Abklärung betreffend die Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin im Haushaltsbereich an Ort und Stelle) verneinte die IV-Stelle Bern mit Verfügung vom 10. Februar 2015 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.