Der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers hat sich demnach nach der am 26. August 2019 verfügten Abweisung des Rentenbegehrens insofern verschlechtert, als aufgrund der damals noch fast gänzlich bzw. komplett regredienten und sich nicht auf die Arbeitsfähigkeit auswirkenden lumbalen und zervikalen Beschwerden verschiedene operative Eingriffe erforderlich wurden, in deren Folge (zumindest vorübergehend) und allenfalls auch schon davor eine Arbeitsunfähigkeit bestand. Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten operativen Eingriffe an der Hals- und Lendenwirbelsäule mit Versteifung sowohl C5-6 als auch L4-S1 respektive des Zustands der