6. 6.1. Die SVA des Kantons Zürich, IV-Stelle, ging im Vergleichszeitpunkt (Verfügung vom 26. August 2019 in VB 1.5) gestützt auf den Bericht des Kantonsspitals F._____ vom 30. Januar 2019 (VB 1.9 S. 5 f.) von einer fast gänzlichen Regredienz der lumboradikulären Beschwerden sowie einer kompletten Regredienz der Zervikobrachialgien und einer 100%igen Arbeitsfähigkeit sowohl in der angestammten als auch in einer angepassten Tätigkeit aus (vgl. VB 1.8 S. 1; E. 3.2.2).