die Zervikobrachialgien seien weiterhin komplett regredient. Sie schrieben den Beschwerdeführer für drei Wochen 100 %, danach für vier Wochen zu 50 % arbeitsunfähig und prognostizierten, dass danach eine Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit möglich sein werde (VB 1.9 S. 5).