2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 5. Juli 2023 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und Dr. iur. Andreas Edelmann, Rechtsanwalt, Bad Zurzach, zu seinem unentgeltlichen Vertreter ernannt. 2.4. Mit Eingabe vom 11. August 2023 reichte der Beschwerdeführer einen Bericht von Prof. Dr. med. B._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 8. August 2023 ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 31. März 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 123) zu Recht abgewiesen hat.