burg AG bidisziplinär begutachten (Gutachten vom 12. Januar 2023). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 31. März 2023 ab. -3- 2. 2.1. Am 16. Mai 2023 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 31. März 2023 und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der SVA Aargau vom 31.03.2023 sei aufzuheben. 2. Es sei festzustellen, dass dem Beschwerdeführer ein Anspruch auf Ausrichtung einer ganzen Invalidenrente zusteht.