1.3. Im Januar 2019 erfolgte sodann unter Hinweis auf Rückenbeschwerden und eine zweimalige Bandscheibenoperation erneut eine Anmeldung zum Bezug von Leistungen der IV. Im Rahmen der daraufhin getätigten Abklärungen zog die SVA des Kantons Zürich, IV-Stelle, die Berichte der behandelnden Ärzte des Beschwerdeführers bei und wies in der Folge dessen Rentenbegehren mit Verfügung vom 26. August 2019, welche unangefochten in Rechtskraft erwuchs, ab.