4. 4.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde gutzuheissen und die angefochtene Verfügung vom 11. April 2023 aufzuheben. Die Sache ist an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, damit diese auf das Revisionsgesuch eintrete und den massgebenden – namentlich auch medizinischen – Sachverhalt fundiert prüfe und danach über den weiteren Rentenanspruch der Beschwerdeführerin verfüge.