3.2. Gemäss dem mit dem Revisionsgesuch vom 28. März 2022 eingereichten Kündigungsschreiben der Arbeitgeberin vom 3. Februar 2022 (VB 206, S. 7) wurde das Arbeitsverhältnis zwischen der Beschwerdeführerin und der Kleintierklinik seitens der Arbeitgeberin per 30. April 2022 gekündigt. Damit erzielt die Beschwerdeführerin das der Zusprache einer Viertelsrente ab dem 1. Juli 2020 zu Grunde liegende Invalideneinkommen seit Mai 2022 nicht mehr und ist möglicherweise auch nicht mehr in der Lage, einen Lohn in der bisherigen Höhe zu verdienen.