Änderung mittels entsprechender Unterlagen glaubhaft zu machen. Mit Eingabe vom 9. Mai 2022 reichte die Beschwerdeführerin in der Folge verschiedene Arbeitsunfähigkeitszeugnisse ein. -3- Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren trat die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 11. April 2023 auf das Leistungsbegehren nicht ein. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 12. Mai 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 11.04.2023 sei aufzuheben.