Mit Schreiben vom 28. März 2022 teilte die Beschwerdeführerin der Beschwerdegegnerin – unter Beilage eines medizinischen Berichts und eines Kündigungsschreibens – mit, dass sich ihr Gesundheitszustand seit Ende 2021 wesentlich verschlechtert habe und ihr Arbeitsverhältnis seitens der Arbeitgeberin per 30. April 2022 gekündigt worden sei, und ersuchte sinngemäss um Erhöhung der Rente. Mit Schreiben vom 11. April 2022 teilte ihr die Beschwerdegegnerin daraufhin mit, dass mit der Anmeldung keine anspruchserhebliche Veränderung glaubhaft gemacht worden sei, und setzte ihr eine Frist bis 11. Mai 2022 an, um den Eintritt einer wesentlichen