Am 6. September 2018 (Datum Posteingang) meldete sich die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf eine mittelgradige Depression abermals bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Nach entsprechenden Abklärungen sprach ihr die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 4. Februar 2021 mit Wirkung ab 1. April 2019 eine ganze und ab 1. Juli 2020 eine Viertelsrente zu.