1. 1.1. Die 1990 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 24. März 2010 wegen ausstrahlender Rückenschmerzen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Mitteilung vom 21. Februar 2011 gewährte ihr die Beschwerdegegnerin Berufsberatung und Abklärung der beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten und mit Mitteilung vom 25. Juli 2013 Kostengutsprache für die erstmalige berufliche Ausbildung zur Tierpflegerin EFZ (Fachrichtung Heimtiere).