3.4. Aus den Arbeitsunfähigkeitszeugnissen von med. pract. E._____ geht nicht hervor, aufgrund welcher – gemäss seinen Angaben unfallbedingten – Gesundheitsstörung(en) er dem Beschwerdeführer eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit attestierte. Zur gesundheitlichen Beeinträchtigung, welche den beim ETT3-Training Ende August 2022 aufgetretenen Beschwerden im Bereich der Rippen rechts zu Grunde lag, äusserten sich lediglich die Ärzte des Spitals D._____ und Dr. med. F.