Eine Rippenfraktur könne allerdings nicht ausgeschlossen werden. Komplikationen einer Rippenfraktur – insbesondere Pneumo-/Hämatothorax – seien jedoch nicht gefunden worden (vgl. VB M002 S. 1 f.). Eine Arbeitsunfähigkeit wurde vom 29. bis 30. August 2022 bescheinigt (vgl. VB M002 S. 3; T001).