3.3.2. Im ambulanten Bericht des Spitals D._____, Institut für Notfallmedizin, vom 29. August 2022 wurden beim Beschwerdeführer von den behandelnden Ärzten die Diagnose Rippenkontusion dorsolateral rechts sowie die Differentialdiagnose einer Rippenfraktur gestellt. Es wurde ausgeführt, dass sowohl bei der Sonographie des Abdomens (eFAST) als auch beim Röntgen des Thorax (ap/lat links) keine abgrenzbaren Rippenfrakturen erkennbar gewesen seien und daher von einer Rippenkontusion ausgegangen werde. Eine Rippenfraktur könne allerdings nicht ausgeschlossen werden.