jedoch ist dies auch nicht von Belang, zumal im Rahmen eines realitätsnahen Selbstverteidigungstrainings sowohl mit etwas härterem Körperkontakt als auch mit dem Umstand, dass die Umklammerung nicht immer lehrbuchgemäss gerade von hinten, sondern unter Umständen seitlich erfolgt, gerechnet werden muss. Auch ein allfälliges seitliches und stärkeres Umklammern liegt damit noch in der Spannbreite des Üblichen. Anzumerken bleibt, dass das Auftreten von Schmerzen als solches kein äusserer (schädigender) Faktor im Sinne der Rechtsprechung ist (BGE 129 V 466 E. 4.2.1;