Dass beim in Frage stehenden Ereignis dieser Druck auf den Ellbogen des Beschwerdeführers anstatt auf dessen Solarplexus ausgeübt wurde, deutet sicherlich darauf hin, dass die Übung nicht ideal verlaufen ist, jedoch ist diese Abweichung – wie nachfolgend ausgeführt wird – als ein der Übung inhärentes Risiko zu werten. Wie der Beschwerdeführer nachvollziehbar darlegt (vgl. Beschwerde S. 9), hatte er keine Möglichkeit, den genauen Ablauf mitzuverfolgen, und es kann im Nachhinein – insbesondere mangels Augenzeugen (vgl. VB G004) – nicht mehr eruiert werden, wie die Übung genau durchgeführt wurde und ob der Trainingspartner ihn genau von hinten oder seitlich umklammert hat,