übung ausgestaltet ist, plötzlich von hinten umklammert. Auch der Beschwerdeführer führte aus, dass bei korrekter Ausführung Druck gegen den Solarplexus erfolge (vgl. Beschwerde S. 8). Dass beim in Frage stehenden Ereignis dieser Druck auf den Ellbogen des Beschwerdeführers anstatt auf dessen Solarplexus ausgeübt wurde, deutet sicherlich darauf hin, dass die Übung nicht ideal verlaufen ist, jedoch ist diese Abweichung – wie nachfolgend ausgeführt wird – als ein der Übung inhärentes Risiko zu werten.