Der vom Beschwerdeführer geschilderte Hergang des Ereignisses wurde nicht bestritten und gemäss seinen Ausführungen stand er – um das Training so realitätsnah wie möglich zu gestalten – locker da, als ihn sein Trainingskollege plötzlich und stark über seine Arme am Oberkörper umklammerte und dabei sein rechter Ellbogen plötzlich und unerwartet stark gegen seine rechte Rippenpartie gedrückt wurde (vgl. VB G004). Hierzu ist auszuführen, dass es naheliegend und fast unumgänglich ist, dass eine gewisse Krafteinwirkung erfolgt, wenn der eine Trainingspartner den anderen bei einer Umklammerungsübung, welche zudem als realitätsnahe Selbstverteidigungs-