Zudem werde die Übung sehr schnell durchgeführt, sodass er keine Möglichkeit gehabt habe, den genauen Ablauf mitzuverfolgen. Plötzlich sei ihm der Ellbogen fest gegen den Rippenbogen gedrückt worden, was sofort zu heftigen Schmerzen geführt habe. Damit habe er nicht rechnen müssen. Unabhängig davon, wo der Angreifer genau gestanden sei, sei davon auszugehen, dass die Übung nicht korrekt und damit programmwidrig durchgeführt worden sei, denn sonst wäre sein Ellbogen nicht gegen den Rippenbogen gedrückt worden. Es liege damit ein ungewöhnlicher äusserer Faktor im Sinne einer den üblichen Bewegungsablauf der Übung störenden Programmwidrigkeit vor (vgl. Beschwerde S. 7 ff.).