Sollte sich das Gericht mit diesen Ausführungen noch kein klares Bild von der Übung machen können, werde eine mündliche Verhandlung und die Vorladung von B._____, Fachexperte für Selbst- verteidigungs- und Eigensicherungstraining, Haupttrainingsleiter Sportverband C._____, als Zeuge beantragt, damit dieser dem Gericht die beiden Varianten der Umklammerung vorführen könne. Diese Präzisierungen zum Unfallhergang habe er im Rahmen der Schilderung des Unfallherganges nicht machen können, da er nicht habe sehen können, wo der Angreifer genau gestanden sei. Zudem werde die Übung sehr schnell durchgeführt, sodass er keine Möglichkeit gehabt habe, den genauen Ablauf mitzuverfolgen.