2.3.3. Der Beschwerdeführer bringt im Rahmen der Beschwerde vor, Abklärungen hätten ergeben, dass bei korrekter Ausführung der Umklammerungsübung der Druck auf den Solarplexus ausgeübt worden wäre. Ein Eindrücken des Ellbogens gegen den Rippenbogen sei dabei nicht möglich und es komme daher auch nicht zu Verletzungen. Stehe der Angreifer jedoch nicht gerade, sondern mehr seitlich hinter dem Angegriffenen und umfasse er in dieser Position mit seinen Armen den Angegriffenen, erfolge der Druck der Arme nicht auf den Solarplexus, sondern seitlich gegen den Arm des -5-