1. Der 1983 geborene Beschwerdeführer war bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen versichert, als er gemäss Unfallmeldung vom 15. September 2022 am 29. August 2022 anlässlich eines ETT3-Trainings (Selbstverteidigungskurs für Polizisten) die adäquate Reaktion auf Umklammerungen (Festhalten) von hinten trainierte und dabei, als er von einem Trainingskollegen von hinten umklammert wurde, starke Schmerzen in der rechten Rippenpartie verspürte. Die Beschwerdegegnerin verneinte nach entsprechenden Abklärungen und dem Einholen einer Beurteilung ihres beratenden Arztes mit Schreiben vom 17. November