Im fraglichen Bericht der Psychiatrischen Dienste B. wurden zudem die gleichen psychiatrischen Diagnosen (mittelgradige Depression, chronisches Schmerzsyndrom mit psychischen und somatischen Faktoren) gestellt wie in demjenigen von Dr. med. C., welche die Untersuchung veranlasst hatte, vom 15. September 2022 (VB 186 S. 4). Diese Diagnosen waren den ABI-Gutachtern sowie dem RAD-Arzt bekannt, und diese hatten sich damit, wie bereits dargelegt, hinlänglich auseinandergesetzt (E. 5.3.1., 5.3.3. und 5.4.1.).