5.4.3. Aus dem von der Beschwerdegegnerin am 19. Juni 2023 eingereichten Psychiatrischen Dienste B.-Bericht vom 14. Juni 2023 ergibt sich, dass die Beschwerdeführerin am 21. Februar, 4. April sowie 2. Mai 2023 neuropsychologisch untersucht wurde, die Ergebnisse dieser Untersuchungen jedoch aufgrund einer verminderten Belastbarkeit und einer auffälligen Beschwerdevalidierung keine Aussage über krankheitsbezogene Funktionsstörungen zuliessen. Im fraglichen Bericht der Psychiatrischen Dienste B. wurden zudem die gleichen psychiatrischen Diagnosen (mittelgradige Depression, chronisches Schmerzsyndrom mit psychischen und somatischen Faktoren) gestellt wie in demjenigen von Dr. med.