Es handle sich also um reaktive depressive Verstimmungen, die im Rahmen der Schmerzstörung eingeordnet werden könnten (VB 164.3/8 f.). Sie zeige auch wenig Motivation, an ihrem Zustand etwas zu ändern (VB 164.3/7). So habe sie auch eine stationäre Therapie vorzeitig abgebrochen (VB 164.1/11).