2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 6. April 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 16. Mai 2023 Beschwerde und stellte folgendes Rechtsbegehren: -3- " Es sei die Verfügung der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau, IV-Stelle, vom 6. April 2023 betreffend Invalidenrente aufzuheben, und es sei der Beschwerdeführerin mit Wirkung ab dem 1. April 2020 eine ganze IV-Rente zuzusprechen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin;" In verfahrensrechtlicher Hinsicht stellte sie zudem den Antrag: