Die Beschwerdegegnerin sprach der Beschwerdeführerin nach entsprechenden Abklärungen mit Verfügungen vom 24. Oktober 2002 ab Oktober 2000 eine ganze IV-Rente zu. Im Rahmen eines von der Beschwerdegegnerin im Jahr 2012 eingeleiteten Revisionsverfahrens erfolgte im Dezember 2013 eine Begutachtung durch die Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH (ABI). Gestützt auf das Gutachten vom 16. Januar 2014 hob die Beschwerdegegnerin die Invalidenrente mit Verfügung vom 4. März 2015 per 30. April 2015 auf. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2015.224 vom 27. Oktober 2015 ab.