1. 1.1. Die 1975 geborene Beschwerdeführerin erlitt am 31. Oktober 1999 eine Patella-Mehrsegmentfraktur rechts; in der Folge kam es zu einem protrahierten Heilungsverlauf. Am 29. August 2000 meldete sie sich bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufsberatung, Umschulung auf eine neue Tätigkeit, Wiedereinschulung in die bisherige Tätigkeit, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin sprach der Beschwerdeführerin nach entsprechenden Abklärungen mit Verfügungen vom 24. Oktober 2002 ab Oktober 2000 eine ganze IV-Rente zu.