3. 3.1. Aus den Akten ergibt sich folgender hier relevanter Sachverhalt: Gemäss Einsatzvertrag vom 25. November 2021 war die Beschwerdeführerin ab dem 29. November 2021 über die B._____ AG temporär bei der Genossenschaft C._____ in einem Pensum von 97.5 % als Project Management Office Support (PMO-Support) beschäftigt. Es wurde bei einer Kündigungsfrist von einem Monat eine Einsatzdauer bis voraussichtlich dem 29. Juli 2022 vereinbart (VB 141 und VB 138 ff.). Während der Dauer dieser Anstellung bot der Einsatzbetrieb der Beschwerdeführerin eine unbefristete Anstellung als PMO-Leitung an.