hiervor). So wurde noch am 9. November 2017 und damit fast ein Jahr nach der ersten Besprechung der kieferorthopädischen Behandlung vom Dezember 2016 in der Krankengeschichte vermerkt, dass mit dieser erst begonnen werden könne, wenn die Mundhygiene gut sei. Dennoch war diese auch im März 2018 noch immer nicht ausreichend und am 15. November 2018 wurde in der Krankengeschichte festgehalten, dass der Beschwerdeführer seine Zähne nicht regelmässig reinige und seine Motivation zur Mundhygiene fraglich sei. Entsprechend musste auch am 26. Februar und 1. Mai 2019 sowie am 30. Juni und 29. September 2020 festgehalten werden, dass die Mundhygiene schlecht bzw. ungenügend sei (VB 14). Zwi-