Die IV habe das Geburtsgebrechen 209 anerkannt und eine Kostengutsprache für die Behandlung bis am 31. Oktober 2020 erteilt. Da aber die Mundhygiene des Beschwerdeführers ungenügend gewesen sei und noch zahlreiche kariöse Läsionen vorgelegen hätten, habe lege artis mit der kieferorthopädischen Behandlung erst am 1. September 2018 begonnen werden können. Diese kieferorthopädische Vorkoordination sei im Oktober 2020 abgeschlossen gewesen und die kieferchirurgische Weiterbehandlung (Umstellungsosteotomie) habe geplant werden können (Beilage zu VB 34 bzw. Beschwerdebeilage [BB] 9/2). Dr. med. dent. E._____ führte in seinem Bericht vom 16. April 2023 aus, es sei lege artis,