Der Beschwerdeführer sei informiert worden, dass eine kieferorthopädische Behandlung nur beginnen könne, wenn die Mundhygiene sehr gut sei. Diese verbesserte sich dann in der Folge, präsentierte sich aber im November 2018 noch immer als nicht ausreichend. Der Beschwerdeführer reinige seine Zähne nicht regelmässig. Am 26. Februar 2019 wurde die Mundhygiene wiederum als schlecht und noch am 1. Mai 2019 als insuffizient beurteilt. Die Mundhygiene sei gemäss Eintrag vom 30. Juni 2020 seit dem 15. November 2018 unverändert. Der Beschwerdeführer zeige kein Interesse und keine Motivation.