Ab dem 28. April 2017 wurden dann bis zum 13. November 2017 mehrere kariöse Zähne saniert. Auch am 9. November 2017 wurde noch über eine sehr schlechte Mundhygiene berichtet; es sei unbedingt eine Mundhygieneinstruktion notwendig. Die kieferorthopädische Behandlung könne erst angefangen werden, wenn die Mundhygiene gut sei. Diese verbesserte sich bis zum 25. Januar 2018 auf lediglich "mässig" (vgl. auch Eintrag vom 19. Februar 2018). Gemäss Eintrag vom 23. März 2018 sei diese "besser, aber noch nicht 100 %". Der Beschwerdeführer sei informiert worden, dass eine kieferorthopädische Behandlung nur beginnen könne, wenn die Mundhygiene sehr gut sei.