Die B._____ AG ersuchte die Beschwerdegegnerin, bei der der Beschwerdeführer über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verfügt, am 16. Oktober 2020 um Kostengutsprache für eine kieferorthopädische und kieferchirurgische Kombinationsbehandlung des Beschwerdeführers, welche zunächst mit Schreiben vom 26. Oktober 2020 erteilt wurde.