Zudem verfügt er über keine Berufsausbildung (VB 5/5) und hat gemäss seiner Erwerbsbiografie nie in einer dem jetzigen Belastungsprofil entsprechenden Tätigkeit gearbeitet (VB 33/2, 137/4 und 137/7). In seinen bisherigen beruflichen Tätigkeiten übernahm er lediglich wiederkehrende, simple, wenig komplexe und zuletzt primär körperlich intensive Aufgaben (VB 137/7). Unter diesen Voraussetzungen ist die Auswahl an auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt vorkommenden, seinem Zumutbarkeitsprofil entsprechenden Stellen als gering einzustufen. Altersbedingt und aufgrund minimaler (Aus-)Bildung ist sodann von einer geringen Anpassungsfähigkeit -9-