5.3.4. Mit den Mitteilungen vom 18. sowie 19. März 2021 gewährte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer als berufliche Eingliederungsmassnahme eine Potenzialabklärung in Form eines Jobcoachings bei der E._____ GmbH (E._____; VB 109 und 110). Im Rahmen dieser Abklärungen von Februar bis Juli 2021 habe sich das Finden eines geeigneten Einsatzplatzes im ersten Arbeitsmarkt zufolge des eingeschränkten Zumutbarkeitsprofils des Beschwerdeführers sowie der fehlenden zeitlichen Ressource zur Einschulung und Betreuung bei einem neuen Arbeitgeber (und schliesslich auch der erschwerten Arbeitsmarktlage durch die Corona-Pandemie) als "massiv erschwerend" gezeigt.