und die keine berufliche Ausbildung aufwies (Urteil des Bundesgerichts 9C_416/2016 vom 14. Oktober 2016 E. 3.1 und 5.1). Gleich verhielt es sich bei einem 60 Jahre alten Versicherten, der ebenfalls über keine Berufsausbildung verfügte, in seiner über 20 Jahre dauernden Tätigkeit als Hotelportier meist mittelschwere bis schwere Arbeiten ausgeführt hatte und sich dabei keine feinmotorischen Fähigkeiten hatte aneignen können (Urteil des Bundesgerichts 9C_954/2012 vom 10. Mai 2013 E. 3.2).