In angepasster Tätigkeit sei das Tragen und Halten von Gewichten bei hängendem Arm bis zwei Kilogramm, das Aufheben von Gewichten oder Gegenständen auf die Tischfläche bis maximal zwei Kilogramm, das Festhalten, Greifen, Drücken, Ziehen, Stossen, Hochheben von Gewichten bis zur Brusthöhe bis maximal zwei Kilogramm und die Greiffunktionen im Spitz- und Präzisionsgriff bis maximal einem Kilogramm jeweils nur vereinzelt und nicht repetitiv möglich. Das Tragen am Unterarm sei bis fünf Kilogramm repetitiv möglich, wie auch sämtliche Körperbewegungen oder Drehbewegungen im Stehen, Sitzen und Knien.