"- Kontusion/Quetschung des rechten Handrückens und Weichteildefekt […], - Schädelkontusion parietal links und Schulter-Kontusion rechts mit Funktionseinschränkungen (Frozen-shoulder rechts), - St. n. Arthrolyse der MCP-Gelenke II-V, Tenolysen EDC-Sehnen I-V sowie EIP-Sehne Hand rechts […]." In angestammter Tätigkeit als Lagermitarbeiter bestehe seit dem Unfall vom 12. November 2017 eine bleibende 100%ige Arbeitsunfähigkeit. In einer angepassten Tätigkeit sei der Beschwerdeführer infolge einer -4-