1. 1.1. Der 1960 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 18. März 2018 wegen anlässlich eines Autounfalls erlittenen Verletzungen der rechten Hand bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in medizinischer und erwerblicher Hinsicht und zog die Akten des zuständigen Unfallversicherers bei. Mit Verfügung vom 19. Juni 2019 sprach sie dem Beschwerdeführer eine vom 1. November 2018 bis zum 31. März 2019 befristete ganze Rente zu; einen darüberhinausgehenden Anspruch verneinte sie.